Verleih von Notebooks und Aufnahmegeräten


Notebooks


In der Bibliothek des IRW können Studierende der Religionswissenschaft zu Vortragszwecken ein aus Studiengebühren finanziertes Notebook ausleihen. Es stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Betriebssystemen zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät besteht nicht.

Regeln zum Verleih

Grundsätzlich gilt: Sollten Sie ein Notebook für eine Präsentation in einer Veranstaltung benötigen, sagen Sie bitte rechtzeitig der Dozentin bzw. dem Dozenten Bescheid (mindestens zwei Wochen vor dem Einsatz). Diese/r wird das Notebook für Sie in der Bibliothek des Instituts für Religionswissenschaft reservieren und in die Sitzung des Seminars mitbringen.

Ausstattung

Alle Notebooks des IRW sind mit dem Microsoft Office-Paket und dem OpenOffice-Paket - jeweils in der aktuellsten Version - ausgestattet. Zudem sind alle weiteren üblichen Programme, die für das Erstellen oder Halten einer Präsentation notwendig sind, installiert. Alle Geräte haben ein eingebautes DVD-Laufwerk und können zum Abspielen von Audioaufnahmen oder Videos in den gängigen Formaten genutzt werden. Bei Vorträgen in großen Räumen empfiehlt es sich zustätzlich externe Lautsprecher zu verwenden.

Es wird empfohlen, schon rechtzeitig vor dem eigentlichen Vortrag auf dem Notebook den Vortrag zu testen. Um einen Termin für Testläufe auszumachen, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für die EDV.


Aufnahmegeräte


Das Institut für Religionswissenschaft hält zudem drei Aufnahmegeräte bereit. Die Aufnahmegeräte können von den Studierenden des Instituts direkt ausgeliehen werden. Auch hier gelten bestimmte Regeln und Vorgehensweisen:

Einsatzmöglichkeiten eines Leihgeräts

Die Aufnahmegeräte dürfen ausschließlich von Studierenden der Religionswissenschaft zu studienbezogenen Zwecken ausgeliehen werden. Studienbezogene Zwecke sind zum Beispiel die Aufnahme eines Interviews im Rahmen einer Veranstaltung oder ggf. im Rahmen der Anfertigung einer Haus– oder Abschlussarbeit.

Vorgehen

Um ein Aufnahmegerät auszuleihen, wenden Sie sich bitte an die Bibliotheksaufsicht. Bitte beachten Sie, dass das Ausleihen nur während der Öffnungszeiten der Bibliothek möglich ist. Sie haben die Möglichkeit ein Aufnahmegerät für sich zu reservieren, um sicherzustellen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie es benötigen, auch tatsächlich ein Gerät im Institut vorhanden ist. Sollten Sie keine Reservierung vorgenommen haben, kann nicht garantiert werden, dass ein Aufnahmegerät im Institut vorliegt! Reservierungen werden ebenfalls von der Bibliotheksaufsicht entgegengenommen.

Vor dem Verleih wird Ihr Name und Ihre Adresse erfasst. Außerdem wird ein Funktionstest des Geräts in Ihrer Anwesenheit durchgeführt. Bitte weisen Sie auf jeden vorhandenen Schaden hin. Sollten nach Ihrer Nutzung Schäden am Gerät festgestellt werden, wird man Sie dafür zur Verantwortung ziehen.

Bitte geben Sie das Gerät pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt wieder in der Bibliothek ab. Bitte denken Sie auch hier an die Öffnungszeiten der Bibliothek.

Das Gerät wird bei der Abgabe von der Bibliotheksaufsicht auf seine Funktion getestet. Bitte achten Sie darauf das Aufnahmegerät geladen zurückzugeben und alle Aufnahmen vor der Rückgabe von dem Gerät zu entfernen.



E-Mail: Seitenbearbeiterin
Letzte Änderung: 21.01.2022